§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Planung, Lieferung und
Montage von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Wallboxen zwischen
NRW Solar Power Solutions, Inhaber Ouissame Mokhles (nachfolgend „wir“),
und unseren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und kein Angebot.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen ein schriftliches Angebot
unterbreiten und Sie dieses annehmen oder wir Ihren Auftrag schriftlich
bestätigen.
Unsere Angebote gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Angaben zu Ertrag,
Autarkie und Amortisation sind Prognosen auf Grundlage anerkannter
Rechenverfahren und keine zugesicherte Eigenschaft.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Wir planen die Anlage, liefern die Komponenten und koordinieren die
Ausführung. Die Dacharbeiten und den elektrischen Anschluss führen von uns
beauftragte Fachbetriebe aus – ein Dachdecker und ein in das
Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener
Elektrofachbetrieb. Ihr Vertragspartner bleiben wir; für die Arbeit dieser
Betriebe haften wir Ihnen gegenüber wie für eigene Leistungen.
Der Umfang ergibt sich aus der Positionsliste des Angebots. Sofern dort
nicht ausdrücklich aufgeführt, sind insbesondere nicht enthalten:
- Gerüststellung, sofern die Arbeitssicherheit sie erfordert
- Zimmerer-, Dachdecker- und Putzarbeiten sowie das Ersetzen schadhafter Dachziegel oder Unterspannbahnen
- Erneuerung oder Ertüchtigung des Zählerschranks über den angebotenen Umfang hinaus
- Kosten des Netzbetreibers, etwa für Zählerwechsel oder Netzverstärkung
- Erdarbeiten, Kernbohrungen und Kabelwege durch fremde Gewerke
- Statische Nachweise, sofern behördlich gefordert
Stellt sich vor Ort heraus, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind,
stimmen wir diese vor Ausführung mit Ihnen ab und legen einen Preis fest.
Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine kostenpflichtigen Zusatzarbeiten aus.
Technisch gleichwertige Abweichungen bei Modulen, Wechselrichtern oder
Speichern bleiben vorbehalten, wenn das ursprünglich vorgesehene Produkt
nicht lieferbar ist. Wir informieren Sie vorher; führt die Abweichung zu
geringerer Leistung, können Sie den Vertrag insoweit ablehnen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Damit wir arbeiten können, stellen Sie sicher:
- Zugang zum Grundstück, zum Dach, zum Zählerschrank und zum Aufstellort des Speichers am vereinbarten Termin
- Bauseitige Strom- und Wasserentnahme sowie eine Stellfläche für Fahrzeuge und Material
- Vollständige Angaben zu Dachaufbau, Vorschäden, Asbest, Leitungsverläufen und bestehender Elektroinstallation
- Alle Zustimmungen Dritter, etwa von Eigentümergemeinschaft, Vermieter oder Denkmalschutz
Können wir wegen fehlender Mitwirkung nicht arbeiten, tragen Sie die
nachgewiesenen Mehrkosten für vergebliche Anfahrt und Wartezeit.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis. Bei Lieferung und Montage
einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden kommt nach
§ 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuersatz von 0 % zur Anwendung, sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; andernfalls weisen wir die
Umsatzsteuer gesondert aus.
Zahlungen werden nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan fällig,
jeweils ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Kommen
Sie in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnen können Sie
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 6 Termine
Montagetermine stimmen wir verbindlich ab. Verzögerungen durch Witterung,
Lieferengpässe, Netzbetreiber oder andere Umstände, die wir nicht zu
vertreten haben, verschieben den Termin um die Dauer der Behinderung. Wir
informieren Sie unverzüglich und nennen einen neuen Termin.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung nehmen wir die Anlage gemeinsam mit Ihnen ab und halten
das Ergebnis schriftlich fest. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur
Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll vermerkt und von uns
beseitigt.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernehmen
wir, soweit im Angebot vereinbart. Der Zeitpunkt der Inbetriebsetzung durch
den Netzbetreiber liegt außerhalb unseres Einflusses.
§ 8 Mängel
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts. Für Arbeiten
an Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab
Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher bestehen
unabhängig davon und beschränken Ihre gesetzlichen Rechte uns gegenüber
nicht. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung gegenüber dem Hersteller.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum,
soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
geworden ist.
§ 10 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach
den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer
Geschäftsräume geschlossen werden, ein Widerrufsrecht. Einzelheiten stehen
in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem
Aufenthalt in einem anderen EU-Staat, bleiben die zwingenden
Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Emmerich am Rhein.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 28. Juli 2026